Über uns

Rentenberater bringen Licht ins Paragraphendunkel.

Beratung auf dem Gebiet des Sozial- und Rentenrechts

Als freier Rentenberater in Schopfheim verkaufe ich Ihnen keine Versicherungen, sondern berate Sie auf dem Gebiet des Sozial- und Rentenrechts. Rentenberater ist wie Steuerberater oder Rechtsanwalt ein geschützter Beruf. Rentenberater waren oft selbst in Ihren frühen Berufsjahren, bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung beschäftigt und kennen sich deshalb mit den internen Abläufe bei den Behörden sehr gut aus. Ich selbst war viele Jahre bei einer früheren Auskunfts- und Beratungsstelle der damaligen Landesversicherungsanstalt (LVA) Baden im Beratungsdienst (Dienststelle Schopfheim) beschäftigt und habe dort täglich Hilfesuchende beraten. Rentenberater haben einen großen Erfahrungsschatz. Rentenberater sind als Alterlaubnisinhaber auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts den Rechtsanwälten gleichgestellt.

Unterschied zwischen Rentenberatern und Berater der Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV

a) Rentenberatung bei der Deutschen Rentenversicherung:

Berater der Deutschen Rentenversicherung beraten Versicherte im Rahmen der Auskunfts- und Beratungspflicht kostenfrei. Von diesen Beratungen darf man jedoch keine überzogenen Erwartungen haben. Eine optimale Beratung schadet der Allgemeinheit, da dadurch, in vielen Fällen der Versichertengemeinschaft, Mehrkosten durch z.B. höhere Renten entstehen. Für eine intensive Beratung fehlt leider die Zeit. Maximal 15-30 Minuten Zeit bleibt für einen einzelnen Ratsuchenden. In der Regel warten viele weitere Ratsuchende in dem Wartezimmer.

 

b) Rentenberatung bei einem gerichtlich registrierten Rentenberater:

Rentenberater erteilen Ihren Mandanten eine unabhängige Rentenberatung. Die Rentenberater werden nicht von den Versicherungsträgern bezahlt und sind auch in keiner Weise von dort oder irgendeiner anderen Stelle weisungsgebunden. Vereinbaren Sie gerne mit mir einen Beratungstermin! Alles was Sie einem Rentenberater anvertrauen, unterliegt der Schweigepflicht. Mit Ihren Sorgen und Problemen in fast allen Bereichen der Sozialversicherung sind bei mir als Rentenberater in den besten Händen. Häufig sind es mehrere Probleme in verschiedenen Bereich der Sozialversicherung bei denen ich Ihnen helfen kann. Neben Fragen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung, wie Krankengeld, Fragen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, wie Optimierung Arbeitslosengeld bezüglich Höhe und Dauer, Fragen zu Schwerbehinderung und Betriebsrente angesprochen.

Unabhängige Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete

Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens.

Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen. Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Im Steuerrecht kennt man mit dem Steuerberater eine vergleichbare Berufsgruppe. Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister führen.

 

Im Vergleich zu rund 170.000 Rechtsanwälten und 85.000 Steuerberatern (Stand 2017) stellen die registrierten Rentenberater eine kleine Gruppe von Rechtsberatern dar, die sich auf die Beratung und Vertretung in den Bereichen

 

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Versorgungsausgleich sowie
  • betriebliche und berufsständische Versorgung

 

spezialisiert haben. In diesen Rechtsgebieten werden Sie durch Rentenberater qualifiziert und unabhängig beraten. Rentenberater und Rentenberaterinnen, denen bereits eine Erlaubnis nach dem bis 30.06.2008 geltenden Rechtsberatungsgesetz (RBerG) erteilt worden war (sogenannte „Alterlaubnisinhaber“), verfügen im Regelfall über weitergehende Befugnisse.

 

Mandanten erwarten von Rentenberatern eine unabhängige Rentenberatung. Gerade bei mittelschweren bis schweren Problemen erweisen sich die Rentenberater als die richtigen Ansprechpartner. Die Mandanten wissen, dass sie von den Krankenkassen und Agenturen für Arbeit keine Optimierungsberatung erwarten können.

Manfred Heck

Jahrzehntelange Erfahrung im Bereich Rentenversicherung machen mich zu einem kompetenten Vertreter für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherungsanstalten.

Die Zulassung zum Rentenberater wurde mir am 21.12.1990 vom Landgericht Waldshut-Tiengen erteilt. Seither helfe und berate ich erfolgreich meinen Mandanten bei allen Rentenfragen und setze deren Ansprüche durch.

 

Ich bin Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e.V. seit 1991. Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen Erfahrung im in- und ausländischen Rentenrecht.

  • Rentenberater sind Organe der Rechtspflege, sie sind von der Justiz geprüft und gerichtlich zugelassen
  • sie sind unabhängige Vertreter ihrer Mandanten
  • sie sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden
  • sie sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
  • sie unterstehen der Aufsicht der Präsidenten des Landgerichts
  • sie unterliegen der Schweigepflicht

 

Die Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20.07.1980 sagt aus:
„Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden
Bedeutung des Sozialversicherungsrechts und Rechtslebens – insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten – als unentbehrlich erwiesen.

 

Das Bundesversicherungsamt, als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Rentenversicherung, hat bei einer Prüfung mehrerer tausend Rentenbescheide festgestellt, dass ein großer Teil dieser Renten falsch berechnet wurde. Im veröffentlichten Tätigkeitsbericht des Jahres 2008 werden die überwiegenden Fehler, wie mangelhafte Beratung und Falschberechnungen, aufgelistet.

 

Wir Rentenberater stellen in unserer täglichen Arbeit fest, dass fast die Hälfte der geprüften Rentenbescheide fehlerhaft sind. Lassen Sie sich von uns beraten!