Leistungen

Manfred Heck - gerichtlich registrierter Rentenberater

schnell, flexibel, ehrlich und genau. Das sind die Werte für die ich stehe und die mir wichtig sind. Eine fachlich kompetente Beratung und die zügige Bearbeitung in meinen Spezialgebieten sind die Basis optimaler Ergebnisse für Ihre Rente.

 

UNSERE SPEZIALGEBIETE:

  • Vertretung im Verfahren der Kontenklärung
  • Prüfung von Rentenbescheiden oder Bescheiden über eine Kontenklärung
  • Rentenvorausberechnungen, insbesondere bei geplanter Inanspruchnahme von Altersteilzeit oder vorzeitigem Rentenbeginn
  • Klärung ausländischer Versicherungszeiten
    • insbesondere Klärung der schweizerischen AHV-Zeiten und Zeiten der schweizerischen Pensionskassen
    • auch schwierige bzw. nicht auffindbare Zeiten über die Zentralstelle 2. Säule / Sicherheitsfonds BVG Beantragung von Auslandsrenten
  • Vertretung im Widerspruchsverfahren gegenüber der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beitragsverfahren / Statusprüfung
  • Versorgungsausgleich im Ehescheidungsverfahren

 

Vertretung im Rentenverfahren:

  • Die normale Altersrente: Die Regelaltersrente
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für Schwerbehinderte
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
  • Altersrente bei Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
  • Renten wegen Erwerbsminderung
  • Renten für Hinterbliebene

LEISTUNGEN

Vertretung im Verfahren der Kontenklärung

Rentenvorausberechnungen

Beantragung von Auslandsrenten

Beitragsverfahren / Statusprüfung

Prüfung von Rentenbescheiden oder Bescheiden über eine Kontenklärung

Klärung ausländischer Versicherungszeiten

Vertretung im Widerspruchsverfahren gegenüber der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Versorgungsausgleich im Ehescheidungsverfahren

GEBÜHREN

Registrierte Rentenberater arbeiten in eigener Kanzlei, womit deren Tätigkeit mit der von Steuerberatern und Rechtsanwälten vergleichbar ist. Da heißt auch, dass die Tätigkeit der Rentenberater kostenpflichtig ist. Deshalb berechnen Rentenberater – wie auch die Rechtsanwälte – Ihre Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

 

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist am 01.07.2004 in Kraft getreten und löste die bis dahin gültige Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) ab. Alternativ kann auch eine Honorarvereinbarung abgeschlossen werden, welche eine Abrechnung außerhalb des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zulässt.

 

Für ein Erstberatungsgespräch berechne ich eine Gebühr von 190,- EUR + 19% MwSt. Sollten Sie mir einen aus dem Erstberatungsgespräch resultierenden Auftrag erteilen, erfahren Sie vorher, welche Kosten voraussichtlich anfallen. Ich werde dann mit Ihnen eine entsprechende Honorarvereinbarung abschließen.

 

Hinweis:
Rentenberaterkosten sind als vorweggenommene Werbungskosten zu § 22 EStG steuerlich absetzbar (BMF-Schreiben vom 16. Oktober 1997 IV B5 – S 2255-286/97)